Wo die Maskenpflicht gilt
Mit heute (Freitag, 24. Juli 2020) tritt in Österreich wieder die Maskenpflicht in Kraft. Sie soll der Ausweitung von Covid-19 entgegenwirken. Der Mund-Nasen-Schutz gilt es an folgenden Bereichen zu tragen:
- Lebensmitteleinzelhandel ( + Tankstellen, auch Greißlereien & Bäckereien)
- Banken
- Postfilialen und Postpartner
- Öffentliche Verkehrsmittel und Taxis
- Besuche in Pflegeheimen, Spitälern und Kursanstalten
- Arztpraxen
- Apotheken
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (außer am Sitzplatz)
- Bei Dienstleistungen und Demonstrationen, wenn 1-Meter-Abstand unmöglich